Ein Umzug betrifft nicht nur die Postanschrift
Ein Stromvertrag bezieht sich auf eine konkrete Lieferstelle. Beim Wohnungswechsel endet der Verbrauch an der alten Stelle, während an der neuen Stelle ein eigener Lieferstatus beginnt. Eine bloße Änderung der Korrespondenzadresse bildet diesen Wechsel nicht vollständig ab. Teilen Sie dem Lieferanten deshalb Auszugsdatum, alte Lieferstelle und künftige Anschrift ausdrücklich mit.
Prüfen Sie früh, ob der bestehende Vertrag am neuen Wohnort fortgesetzt werden kann oder enden soll. § 41b EnWG sieht für Haushaltskunden bei einem Wohnsitzwechsel unter bestimmten Voraussetzungen ein außerordentliches Kündigungsrecht mit einer Frist von sechs Wochen vor. Das Recht greift nicht in gleicher Weise, wenn der bisherige Lieferant innerhalb der gesetzlichen Frist eine Fortsetzung zu den bisherigen Vertragsbedingungen anbietet und die Belieferung an der neuen Entnahmestelle möglich ist.
Planen Sie deshalb nicht allein mit dem Auszugstag. Warten Sie die schriftliche Antwort des Lieferanten ab und prüfen Sie, ob sie eine Vertragsbeendigung oder eine Fortsetzung bestätigt.
Unterlagen für beide Wohnungen anlegen
Führen Sie für alte und neue Lieferstelle getrennte Notizen. Zur alten Wohnung gehören Vertragsnummer, Zählernummer, Marktlokations-ID, Auszugstag und Endzählerstand. Zur neuen Wohnung gehören Einzugsdatum, vollständige Anschrift, dortige Zählernummer, Anfangszählerstand und gegebenenfalls die Marktlokations-ID.
Nutzen Sie nicht dieselbe Zählernummer für beide Vorgänge. Selbst wenn ein Vertrag fortgesetzt wird, bleibt das Messgerät am jeweiligen Ort. Verwechseln Sie auch Zählernummer und Zählerstand nicht. Die Nummer identifiziert das Gerät, der Stand ist der gemessene Verbrauchswert.
Ein Übergabeprotokoll sollte Datum, Messwert und erkennbare Gerätenummer enthalten. Fotografieren Sie den Zähler so, dass die Zuordnung später nachvollziehbar ist. Bei einem digitalen Gerät muss das richtige Register angezeigt werden. Bewahren Sie die Fotos zusammen mit dem Miet- oder Übergabeprotokoll auf.
Den bisherigen Lieferanten rechtzeitig informieren
Senden Sie die Umzugsmitteilung so früh, dass der Lieferant seine Möglichkeiten prüfen kann. Nennen Sie das geplante Auszugsdatum und die neue Anschrift. Wenn Sie außerordentlich kündigen möchten, erklären Sie dies eindeutig und beziehen Sie sich auf den Wohnsitzwechsel. Bitten Sie um Bestätigung des Vertragsendes in Textform.
Ein sachlicher Aufbau umfasst:
- Name und Kundennummer
- alte Lieferanschrift
- Auszugsdatum
- künftige Anschrift oder Identifikation der neuen Entnahmestelle
- gewünschte Beendigung oder Bitte um Prüfung der Fortsetzung
- Bitte um schriftliche Bestätigung
Speichern Sie Versand und Eingang. Eine telefonische Vormerkung ersetzt keine nachweisbare Mitteilung, wenn Fristen wichtig sind. Prüfen Sie die Antwort auf Tarif, Bedingungen und neuen Lieferbeginn. „Wir haben Ihren Umzug erhalten“ ist noch nicht zwingend die endgültige Aussage zum Vertrag.
Vertragsfortsetzung am neuen Wohnort prüfen
Bietet der Lieferant eine Fortsetzung an, vergleichen Sie das Angebot mit dem bisherigen Vertrag. Stimmen Arbeitspreis, Grundpreis, Laufzeit, Garantie und sonstige Bedingungen? Ist die Belieferung an der neuen Stelle technisch möglich? Wird ein neuer Vertragsbeginn angesetzt oder läuft die bisherige Bindung weiter? Diese Fragen sollten aus der Bestätigung hervorgehen.
Eine Fortsetzung kann praktisch sein, wenn die Bedingungen passen. Sie ist aber keine reine Adresskorrektur. Netzgebiet, Zähler und Verbrauch können sich ändern. Prüfen Sie daher den angesetzten Abschlag auf Grundlage der neuen Wohnsituation. Ein bisheriger Abschlag sagt wenig aus, wenn Wohnfläche, Personenzahl oder Warmwasserbereitung wechseln.
Wenn das Angebot von den bisherigen Bedingungen abweicht, bitten Sie um Klarstellung. Das gesetzliche Fortsetzungsangebot im Zusammenhang mit dem Umzugsrecht ist an konkrete Voraussetzungen geknüpft. Bei Streit über die Wirksamkeit einer Kündigung kann individuelle Beratung sinnvoll sein.
Neue Lieferstelle vor dem Einzug organisieren
Seit dem beschleunigten Lieferantenwechsel im Strombereich ist eine rückwirkende Anmeldung im regulären Prozess nicht mehr als bequemer Standardweg einzuplanen. Melden Sie die neue Lieferstelle vor dem Einzug an. Halten Sie Einzugsdatum, Adresse, Zählernummer und möglichst Marktlokations-ID bereit.
Wenn Ihr bisheriger Lieferant nicht fortsetzt, können Sie einen neuen Tarif wählen. Vergleichen Sie mit einer realistischen Verbrauchsprognose für die neue Wohnung. Übernehmen Sie nicht blind den alten Jahresverbrauch. Elektrische Warmwasserbereitung, Wohnform, zusätzliche Personen oder Homeoffice können die Prognose verändern.
Warten Sie die Lieferbestätigung ab. Ein Auftrag zeigt Ihren Wunsch, die Bestätigung den akzeptierten Beginn. Falls die gewünschte Belieferung nicht rechtzeitig startet, kann die neue Stelle zunächst der Grund- oder Ersatzversorgung zugeordnet sein. Öffnen Sie entsprechende Schreiben und klären Sie den Zeitraum.
Auszug und Einzug am Übergabetag
Lesen Sie an beiden Orten getrennt ab. An der alten Wohnung dokumentieren Sie den Endwert, an der neuen den Anfangswert. Notieren Sie die Uhrzeit, wenn Übergaben am selben Tag stattfinden. Lassen Sie Vermieter oder Nachmieter den alten Stand im Übergabeprotokoll bestätigen, sofern möglich.
Übermitteln Sie den alten Wert an die vorgesehenen Stellen. Das können Lieferant und Netzbetreiber sein. Für die neue Wohnung melden Sie den Anfangswert an den bestätigten Lieferanten oder zuständigen Versorger. Bewahren Sie jede Eingangsbestätigung auf.
Ein fehlender Wert kann zu einer Schätzung führen. Eine Schätzung ist nicht zwangsläufig unzulässig, erschwert aber die Trennung zwischen Ihrem Verbrauch und dem anderer Bewohner. Ein Foto am Übergabetag ist deshalb besonders wertvoll.
Doppelzahlungen und Lücken vermeiden
Zwei Abschläge im Umzugsmonat bedeuten nicht automatisch eine Doppelbelieferung derselben Stelle. Es können Zahlungen für alte und neue Wohnung oder zeitlich versetzte Abrechnungen sein. Prüfen Sie Vertragskonto, Lieferanschrift und Zeitraum jeder Forderung.
Problematisch wird es, wenn zwei Lieferanten denselben Zeitraum an derselben Marktlokation abrechnen oder wenn kein Unternehmen den bestätigten Zeitraum übernimmt. Vergleichen Sie dann Kündigungs-, Liefer- und Zuordnungsbestätigungen. Nennen Sie bei Rückfragen stets die konkrete Lieferstelle und nicht nur Ihren Namen.
Stoppen Sie Zahlungen nicht ohne Prüfung. Eine ungeklärte Lastschrift kann Vertragsfolgen haben. Bitten Sie zunächst um eine korrigierte Zuordnung und dokumentieren Sie den Widerspruch.
Schlussrechnung der alten Wohnung
Die Schlussrechnung sollte bis zum bestätigten Auszug beziehungsweise Vertragsende reichen. Kontrollieren Sie Endzählerstand, Verbrauchszeitraum, Preise und berücksichtigte Abschläge. Vergleichen Sie den Endwert mit Ihrem Foto. Prüfen Sie, ob die Lieferanschrift der alten Wohnung genannt ist.
Ein Guthaben oder eine Nachzahlung ergibt sich aus tatsächlichen Kosten und geleisteten Abschlägen. Der Betrag allein zeigt nicht, ob die Rechnung stimmt. Rechnen Sie Verbrauchsdifferenz und Preisbestandteile nach. Bei einer geschätzten Ablesung können Sie Ihren dokumentierten Wert zur Prüfung einreichen.
Bewahren Sie die Schlussrechnung auch nach dem Umzug auf. Sie enthält Verbrauchswerte, die für spätere Vergleiche nützlich sein können, muss aber klar als Wert der früheren Wohnung gekennzeichnet bleiben.
Ersten Abschlag am neuen Wohnort festlegen
Der neue Abschlag sollte auf einer plausiblen Jahresprognose beruhen. Wenn keine Vorjahreswerte verfügbar sind, können Wohnungsgröße, Personenzahl und Art der Warmwasserbereitung Hinweise geben. Es bleibt eine Schätzung. Prüfen Sie nach einigen Monaten anhand eigener Zählerstände, ob die Hochrechnung passt.
Teilen Sie dem Lieferanten einen belegbaren Wert mit, wenn die ursprüngliche Prognose deutlich abweicht. Ein sehr niedriger Abschlag macht den Tarif nicht günstiger. Er verschiebt Kosten möglicherweise in die Jahresabrechnung. Ein unnötig hoher Abschlag bindet dagegen Liquidität.
Besondere Situationen
Bei einem vorübergehenden Doppelwohnsitz können beide Lieferstellen parallel Strom benötigen. Beenden Sie den alten Vertrag erst zum tatsächlichen Ende Ihrer Nutzung. Bei einer Trennung oder Wohngemeinschaft muss geklärt werden, wer Vertragspartner bleibt und wer auszieht. Der Lieferant kann nicht allein anhand der Bewohnerliste erkennen, welcher Vertrag geändert werden soll.
Beim Einzug in einen Neubau oder nach einem Zählerwechsel fehlen mitunter frühere Rechnungen. Verwenden Sie die vom Netz- oder Messstellenbetreiber bestätigten Kennungen. Raten Sie keine Marktlokations-ID. Bei mehreren Zählern im Gebäude hilft eine dokumentierte Zuordnung durch Eigentümer oder Betreiber.
Für Gewerbestellen oder besondere Messkonzepte können andere Vertragsregeln gelten als für Haushaltskunden. Prüfen Sie die konkrete Vertragsart, bevor Sie sich auf das gesetzliche Wohnsitzwechselrecht für Haushaltskunden berufen.
Abschlusskontrolle nach dem Umzug
Ein geordneter Umzug lässt sich an vier Dokumenten erkennen: Bestätigung zum alten Vertrag, Nachweis des alten Endzählerstands, Lieferbestätigung für die neue Wohnung und Nachweis des neuen Anfangszählerstands. Ergänzen Sie Schlussrechnung und erste neue Rechnung, sobald sie vorliegen.
Prüfen Sie, ob kein Zeitraum doppelt oder gar nicht zugeordnet ist. Stimmen Zählernummern und Anschriften? Wurde ein möglicher Vertragsfortbestand richtig umgesetzt? Erst wenn diese Fragen beantwortet sind, ist der Stromvertrag beim Umzug wirklich abgeschlossen und nicht nur die Postadresse geändert.
Wenn der Umzugstermin sich verschiebt
Informieren Sie alten und neuen Lieferanten sofort, sobald sich Übergabe oder Einzug ändern. Ein neuer Mietvertragsbeginn bedeutet nicht automatisch, dass bereits Strom entnommen wird. Entscheidend ist der tatsächliche, belegbare Nutzungswechsel. Lassen Sie geänderte Termine bestätigen und fertigen Sie Zählerfotos am neuen Übergabetag an.
Stornieren Sie einen bereits bestätigten Lieferbeginn nicht ohne Anschlussplanung. Prüfen Sie, ob die Änderung noch im laufenden Prozess möglich ist und welcher Versorger den abweichenden Zeitraum übernimmt. Bei einer späteren Schlüsselübergabe kann der Vermieter für den Zwischenverbrauch verantwortlich sein, wenn die Wohnung noch nicht übergeben wurde. Halten Sie das im Übergabeprotokoll fest. So entsteht keine künstliche Lücke zwischen Vertragsdatum und tatsächlicher Nutzung.
Die ersten beiden Rechnungen prüfen
Die Schlussrechnung der alten Wohnung und die erste Abrechnung der neuen gehören zu unterschiedlichen Lieferstellen. Vergleichen Sie jede mit ihrem eigenen Zählerfoto. Eine gemeinsame Kundennummer oder App-Ansicht darf nicht dazu führen, dass Stände vertauscht werden.
Prüfen Sie außerdem, ob ein Guthaben aus dem alten Vertrag separat ausgezahlt oder verrechnet wurde. Der Abschlag der neuen Wohnung sollte auf deren prognostiziertem Verbrauch beruhen, nicht unbesehen auf der bisherigen Wohnsituation.
Mit dieser Nachkontrolle endet der Umzug erst dann, wenn beide Verbrauchsgrenzen und der künftige Tarif eindeutig sind.
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