Vertrag vor Wechselprozess klären
Lesen Sie zuerst Laufzeit und Kündigungsregel Ihres bestehenden Vertrags. Häufig übernimmt der neue Lieferant die Kündigung. Bei einem Sonderkündigungsrecht oder einem sehr nahen Termin kann es sinnvoll sein, die Kündigung selbst fristgerecht in Textform zu erklären.
Der neue Lieferant muss mitteilen, ob und zu welchem Termin er die Belieferung aufnimmt. Diese Bestätigung ist wichtiger als eine bloße Eingangsbestätigung des Auftrags.
24-Stunden-Wechsel richtig verstehen
Seit dem 6. Juni 2025 muss der technische Vorgang des Stromlieferantenwechsels werktäglich binnen 24 Stunden möglich sein. Das verkürzt keine laufende Vertragsbindung. Der tatsächliche Lieferbeginn richtet sich weiterhin nach Kündigungsfrist, Vertragsende und der bestätigten Anmeldung im Marktprozess.
Am Übergang messen
Lesen Sie den Stromzähler zum Wechseltag ab und übermitteln Sie den Wert an Netz- oder Messstellenbetreiber sowie alten und neuen Lieferanten. Notieren Sie Datum, Zählernummer und Messwert. Ein Foto erleichtert die spätere Zuordnung.
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